Das neue Datenschutzgesetz (DSG) Schweiz wurde vom Parlament verabschiedet und tritt gemäss Medienmitteilung des Bundes am 1. September 2023 in Kraft. Entsprechende Informationen und die Datenschutzerklärung sind auf unserer Homepage und in Papierform bei uns in der Praxis verfügbar. Vor ihrem Untersuch werden sie gebeten, die Datenschutzerklärung durchzulesen und zu unterzeichnen. Bei Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Information zum Umgang mit Personendaten
Einwilligung
Für den Umgang mit den Personendaten: Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Archivieren, oder Löschen von Daten. Ihr Einverständnis gilt gegenüber der Praxis und deren medizinischen Personal. Sie gilt als Entbindung vom Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB), soweit es für den Zweck der Tätigkeit notwendig ist.
Verantwortlichkeit
Die verantwortliche Stelle für die Bearbeitung Ihrer Personen- und Gesundheitsdaten ist die Praxis. Bei Fragen zum Datenschutz, wenden Sie sich bitte an das Praxispersonal.
Erhebung und Zweck der Datenbearbeitung
Die Bearbeitung Ihrer Daten erfolgt zur Erfüllung des Behandlungszwecks. Die Erhebung der Daten erfolgt durch die behandelnde Ärztin. Dies beinhaltet auch Daten von externen Gesundheitsfachpersonen, bei denen Sie in Behandlung waren oder sind, falls Sie hierfür Ihre Einwilligung gegeben haben. In Ihrer Krankengeschichte werden nur Daten bearbeitet, die im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Behandlung stehen.
Einwilligung Datenübermittlung
Die Datenverarbeitung stützt sich auf der Pflicht zur Führung der Krankengeschichte, der Aufbewahrungspflicht und der Rechnungsstellung. Ihre Daten übermitteln wir nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt oder verlangt ist oder wenn Sie dazu eingewilligt haben. 1) Die Übermittlung an Ihre Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung erfolgt zum Zweck der Abrechnung der erbrachten Leistungen. Dies orientiert sich an klaren gesetzlichen Vorgaben. 2) Die Weitergabe an kantonale sowie nationale Behörden (z.B. kantonsärztlicher Dienst, Gesundheitsdepartemente etc.) erfolgt aufgrund gesetzlicher Meldepflichten.
Dauer der Aufbewahrung
Ihre Krankengeschichte wird grundsätzlich während 20 Jahren nach Ihrer letzten Behandlung aufbewahrt. Danach wird sie vorbehältlich anderer Abreden vernichtet. Im Einzelfall, abhängig von Ihrer Behandlung und Ihrer entsprechenden Einwilligung, erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger (z.B. Labore, andere Ärztinnen/Ärzte, Therapeutinnen/ Therapeuten).
Widerruf Ihrer Einwilligung
Gesetzlich besteht eine Pflicht, Ihre Daten und Ihre Krankengeschichte aufzubewahren (MedBG, KVG und kantonale Gesundheitsgesetze), wobei die Verantwortlichen zur Geheimhaltung verpflichtet sind (Art. 62 DSG und Art. 321 StGB). Ein allfälliger Widerruf Ihrerseits steht dieser gesetzlichen Pflicht entgegen. Sollten Sie eine bereits erteilte Einwilligung ganz oder teilweise widerrufen wollen, muss das schriftlich erfolgen. Falls die Datenbearbeitung auf keine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung gestützt werden kann, würde die Bearbeitung eingestellt. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung bleibt davon unberührt.
Auskunft, Einsicht und Herausgabe
Sie haben das Recht, Auskunft zu Ihren Personendaten zu erhalten. Sie können Ihre Krankengeschichte einsehen oder eine Kopie verlangen. Die Herausgabe der Kopie kann kostenpflichtig sein.
Recht auf Datenübertragung
Sie haben das Recht, Daten an sich selbst oder an eine Drittperson aushändigen zu lassen. Dies gilt auch für die Weitergabe an eine von Ihnen gewünschte Gesundheitsfachperson.
Berichtigung Ihrer Angaben
Wenn Sie feststellen oder der Ansicht sind, dass Ihre Daten nicht korrekt oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen. Kann weder die Korrektheit noch die Unvollständigkeit Ihrer Daten festgestellt werden, können Sie die Anbringung eines Bestreitungsvermerks verlangen.
Datenschutzerklärung
Ich stimme zu, dass mein(e) Arzt/Ärztin
- bei Ärzten, Praxen, Spitäler etc. Informationen & Unterlagen einholen darf, die für meine Behandlung wichtig sind;
- Angaben zur Versicherungsdeckung/Kostengutsprachen bei meinem Krankenversicherer einholen darf;
- nachbehandelnden Ärztinnen, Informationen und medizinischen Unterlagen weitergeben darf;
- für die Rechnungsstellung notwendige Daten an Abrechnungsstellen, Trustcenters, Inkassostellen etc. weitergeben darf.
Diese Zustimmungen kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Arztrechnung geht elektronisch an meine Krankenkasse (Tiers payant); falls meine Krankenkasse dies nicht ermöglicht oder ich es wünsche, geht die Arztrechnung an mich (Tiers garant). Eine Rechnungskopie wird mir in jedem Fall zur Prüfung zugestellt.